Probefahrt und Auto gestohlen; was nun?
Für manchen privaten Verkäufer kann die Probefahrt des Interessenten zu einem wahren Alptraum ausarten – wenn nämlich der Interessent zusammen mit dem Auto spurlos verschwindet. Selbst wenn man grundsätzlich von der Ehrlichkeit des Käufers überzeugt ist, gilt es im Voraus einige Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, da der Rechtsschutz für den Verkäufer in solchen Fällen eher dürftig ist.
Selbst eine Kaskoversicherung nützt in diesem Fall nicht viel. Rein rechtlich gesehen deckt eine Kasko lediglich Diebstahl ab, d. h. wenn das Auto gegen den erklärten Willen des Verkäufers aus dessen Besitz entfernt wird. Bei einer Probefahrt allerdings sieht die Rechtslage so aus, dass der Verkäufer dem Probefahrer freiwillig die Sachherrschaft über sein Auto überlässt. Kehrt der Probefahrer nicht zurück, handelt es sich also juristisch betrachtet nicht um einen Diebstahl, sondern lediglich um eine Unterschlagung.
Diese Unterschlagung allerdings wird von der Versicherung nicht abgedeckt. Ein Gericht kann daher mit der Begründung „grobe Fahrlässigkeit“ sehr wohl gegen den Verkäufer entscheiden.
Hier gilt es sich abzusichern. Am besten lässt man sich einen Pass oder Personalausweis des Käufers geben, um ihn im Zweifelsfall aufspüren zu können. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man sich eindeutig davon überzeugt, kein gefälschtes Ausweispapier in der Hand zu haben und ggf. immer im Auto mitzufahren. Auf jeden Fall muss auch der Führerschein des Probefahrers geprüft werden, damit im Ernstfall die Kfz-Haftpflichtversicherung greift.
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Kommentare



Elena schrieb:
Ja, so einen Fall kenne ich aus dem Fernsehen – da hat ein Trickbetrügerpaar einen arglosen Autoverkäufer gelinkt und ihm so das Fahrzeug vor der Nase weggestohlen – das einzige was denen gefehlt hat, war der Fahrzeugbrief.
Robby schrieb:
Hi Elena,
diesen Bericht hatte ich auch gesehen, ich meine der war auf Pro7 oder so – aber die Trickbetrüger hätten sich auch geschickter anstellen können; denn dann wären die auch an den Fahrzeugbrief gekommen und hätten Auto und Fahrzeugbrief – ganz einfach!