Doch vor der Probefahrt gilt es einige Dinge in Betracht zu ziehen.
Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn während der Probefahrt etwas passiert? Wie sieht es mit der Beteiligung bei einer Kasko-Versicherung aus?
Werden von der Haftung auch Körperschäden abgedeckt oder müssen diese separat geregelt werden? All diese Fragen können nur eindeutig geklärt werden, wenn zur Probefahrt auch ein Vertrag existiert, in dem die Bedingungen für den Eventualfall festgehalten werden.
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Kommentare



Erna schrieb:
Ich hatte leider auch das Problem – ein junger Mann hatte mit meinem Auto eine Probefahrt gemacht und ist dabei gegen eine Mülltonne gefahren. Ich habe danach die Schreiberei und den Ärger gehabt – man muss wirklich aufpassen.