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Darauf sollten Sie achten, die Haftung!

Schließlich ändert sich die Haftung je nach Situation. Gerade Verletzungen während der Probefahrt sind meistens ausgeschlossen von der Haftung. Wenn ein Unfall geschieht, weil der Käufer grob fahrlässig gehandelt hat, trägt er selbst die Verantwortung für den entstandenen Schaden. Anders sieht es aus, wenn der Unfall gebaut wurde, weil das Auto Mängel aufweist. Hier muss im Vertrag klar festgehalten werden, dass in diesem Fall der Verkäufer haftet. Wichtig ist auch, bei der Probefahrt innerhalb von Deutschland zu bleiben, da im Ausland andere Rechte gelten.

Im Grunde ist es egal, ob man sein Auto von einer Privatperson oder einem Händler kauft. Der Vertrag über die Probefahrt sollte in jedem Fall aufgesetzt werden, um Versicherungs- und Haftungsfragen zu klären. Außerdem ist es wichtig, Klauseln einzusetzen, wie z.B. das der mögliche  Käufer die Probefahrt nicht ins Ausland unternimm und dass nur die Personen das Auto fahren dürfen, die im Probefahrtenvertrag genannt sind.  Zusätzlich wird eine Eigenbeteiligung für den Verkäufer empfohlen, falls am geliehenen Wagen Schäden auftauchen sollten.


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