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Gibt es Fahrzeuge, auf die die Verkehrsverbote nicht zutreffen?

Wie bei allen Gesetzten, so gibt es auch hier einige Ausnahmen. Wenn Sie ein Fahrzeug fahren, welches zu den den unten stehenden motorangetriebenen Fahrzeugklassen gehört, benötogen Sie keine Umweltplakette. Aber auch bei den genannten Quads und Trikes sollten sich vorher bei Ihrem Straßenverkehrsamt informieren. Denn nur wenn Ihr Trike oder Quad als Zweirad zugelassen ist, entfällt die Umweltplakettenpflicht. Sollten Sie Ihr Quad oder Trile als Pkw angemeldet haben, sind Sie auch verpflichtet, die Umweltplakette gut sichtbar anzubringen, wenn Sie durch eine Umweltzone fahren möchten.

Nicht betroffen sind:

  • Leichtkrafträder, dreirädrige Kraftfahrzeuge, Motorroller, Mofas und Motorräder,
  • Forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen,
  • mobile Geräte und Maschinen
  • Arztwagen (benötigt allerdings Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“), Krankenwagen
  • Arbeitsmaschinen,
  • Kraftfahrzeuge für Schwerbehinderte (Schwerbehindertenausweis mit Eintragung „H“, „aG“ oder „Bl“ nötig),
  • Oldtimer mit einer Roten-07-Nummer“ oder einem H-Kennzeichen.

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