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WM 2010 „Wir sind Autokorso“

ADAC: Fanartikel dürfen nicht die Sicht behindern

Spätestens mit dem ersten Sieg der Deutschen Nationalmannschaft bei der
Fußballweltmeisterschaft in Südafrika werden sich wieder viele Fans in Autokorsos
auf den Prachtmeilen in Deutschland einreihen. Damit Klarheit herrscht
und die Feierlaune nicht unnötig getrübt wird, beantwortet der ADAC die wichtigsten
Fragen:

Sind Autokorsos eigentlich erlaubt?
Streng genommen nein! Laut StVO (§ 30) ist bei der Benutzung von Fahrzeugen
unnötiger Lärm sowie unnützes Hin- und Herfahren verboten. Aber: Die
Polizei drückt während der WM erfahrungsgemäß beide Augen zu. Wichtig ist,
dass sich alle Personen im Fahrzeug wieder anschnallen, sobald der Autokorso
verlassen wird und das Tempo wieder über Schrittgeschwindigkeit hinausgeht.
Hier hört der Spaß auf: Auch beim Autokorso ist Alkohol tabu. Steht die
Ampel auf rot, ist unbedingt anzuhalten.

Darf ich auch beim Autofahren Flagge zeigen?
Selbstverständlich! Kleine Fähnchen an den Windschutzscheiben, Aufkleber
am Auto oder gleich den ganzen Wagen in schwarz-rot-gold lackieren – kein
Problem. Alles ist erlaubt, solange die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt
wird und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Zum Beispiel ist
es verboten, eine großformatige Nationalflagge an einer langen Stange während
der Fahrt aus dem Fenster zu halten.

Darf ich mit „voller Beflaggung“ auf die Autobahn?
Jein. Hier kommt es auf das Tempo an. Bei Fahrten auf der Autobahn muss
sichergestellt sein, dass sich Fähnchen nicht lösen und eventuell den nachfolgenden
Verkehr gefährden. Hier wird es bei etwa 90 km/h kritisch. Deswegen
rät der ADAC, die Fähnchen sicherheitshalber vor dem Auffahren auf die Autobahn
abzunehmen.

Die Erfahrung während der WM vor vier Jahren im eigenen Land hat übrigens
gezeigt, dass es keinerlei größere Unfälle gab.


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