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Wer darf meinen Altwagen verschrotten, bei Antrag auf Abwrackprämie?

Die Verschrottung des Altfahrzeuges darf nur in einem zugelassenen und anerkannten Verwertungsbetrieb stattfinden. Diese Verwertungsbetriebe müssen sich regelmäßigen Kontrollen unterziehen und werden zudem noch überwacht.Alle anderen Betriebe werden nicht anerkann. Wenn Sie die Verschrottung Ihres Altfahrzeuges selbst in die Hand nehmen, lassen Sie sich durch den Verschrottungsbetrieb eine schriftliche Bestätigung geben, dass dieser Betrieb ein zugelassener und somit anerkannter Verschrottungsbetrieb ist. Somit haben Sie gegenüber dem Amt eine schriftliche Bestätigung, dass Sie alles in Ihren Kräfte stehende getan haben, um die Reglungen für den Erhalt der Umweltprämie einzuhalten.


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Kommentare

  • Bewertung11111

    Ich finde diese Informationen wenig hilfreich, weil ich mir eine Liste bzw. einen entsprechenden Link auf eine Liste von amtlich für eine Ausstellung der für die Abwrackprämie benötigten Bescheinigung zugelassenen Betriebe erhofft hatte. Die gibt es doch bestimmt. Hätte ich den Abschnitt geschrieben, wäre da auch ein solcher Link. Schade, man hätte sich bestimmt etwas mehr Mühe geben können.


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