Muss das Auto für die Abwrackprämie verschrottet werden, oder kann ich es privat weiterverkaufen?
Das Altfahrzeug muss auf jeden Fall in einem Verwertungsbetrieb verschrottet werden und kann keines Falles privat weiterverkauft werden. Für die Abwrackprämie benötigt man unbedingt einen Nachweis über die jeweilige Verschrottung des Altwagens. Kann man keinen Verschrottungsnachweis erbringen, wird der Antrag auf die Umweltprämie abgelehnt. Lassen Sie sich somit jeden Schritt, den Sie in Bezug auf die Verschrottung Ihres Fahrzeuges durchfühten, auch schriftlich bestätigen.
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Kommentare



Soldar schrieb:
Das wäre schön, wenn man die 2.500 € Umweltprämie einsacken könnte und dann noch das Auto privat verkaufen könnte – aber mal unter uns:
Hätte die Regierung dadurch einen Nachteil? Nein! Aber wir Bürger hätten mehr Geld in der Tasche :-) und würden es bestimmt auch ausgeben und das würde dann auch die Wirtschaft ein wenig ankurbeln. Ggf. hätten die Schrotthändler weniger zu tun ;-9
odlaro schrieb:
hallöchen an alle
frage : kann man auch nur die fahrgestellnummer verschrotten und den rest dan selst veräußern?
vielen dank für die antwort
Ingo. schrieb:
Hallo odlaro, nein, dass kann man ganz sicher nicht, das Fahrzeug muss verschrottet werden. Vor kurzem war doch noch ein Bericht im TV, dass für über 50.000 Autos eine Abwrackprämie gezahlt wurde, dieser aber dann doch nach Afrika verkauft wurden. Ich frage mich allerdings, warum der Staat da von Betrug spricht, denn die Umweltprämie mussten die doch so und so zahlen und wenn jetzt noch ein Händler die Autos weiterverkauft hat, macht er Umsatz und der Staat verdient daran mit – sprich er bekommt von dem Geld was aus Afrika kommt auch seine Steuern…aber verstehe einer die Politik…ggf. wollte Ulla auch Ihren Dienstwagen in Spanien verschrotten und es hat nur nicht klappen wollen ;-)