Können nach dem 29. März 2009 weiterhin Anträge zur Abwrackprämie über das alte Verfahren gestellt werden?
Leider ist diese Option nicht mehr möglich. Aber für alle Bürger, die bis zum 29. März ihre Unterlagen zusammengetragen hatten, galt eine Übergangsfrist zum Erhalt der Abwrackprämie. Alle schriftlichen Anträge konnten somit noch bis zum 15. April eingereicht werden und erhielten Vorrang in der Bearbeitung. Alle anderen Anträge können seit dem 30. März 2009 nur noch über das Online-Formular gestellt werden.
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Kommentare



Willi schrieb:
Leider habe ich die Erfahrung auch gemacht, dass es nur noch online geht – aber nichts desto trotz, einfach mein Tipp…zum Händler gehen und der regelt alles, denn er will ja auch schließlich ein Auto verkaufen.
Eduard schrieb:
Aber wir mussten das über das alte Verfahren machen, denn das Onlineformular ließ keine Möglichkeit zu, ein geerbtes Fahrzeug zur Umweltprämie anzumelden – so haben wir es schriftlich mit dem Erbschein zusammen eingereicht.
Ingomaus schrieb:
Die BAFA ist auch lustig, gebt mal diesen Link ein:
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/dokumente/ump_a_2009.pdf
Das war das Formular zur Beantragung der Umweltprämie hinter, das haben die einfach tot gelegt, anstt dort zu beschreiben, wie das Verfahren jetzt läuft. Gut das sich wenigsten unsere Staatsbeamten mit dem Internet auskennen und mit Kunden- sorry Bürgerzufriedenheit. Das ist echt ein Armutszeugniss für unser Land :-(
Werwolf schrieb:
Ha, das stimmt – da war das alte Formular hinter, wo man die Anträge per Post versenden konnte – stimmt, sowas ist nicht wirklich bürgernah…eventuell haben wir ja Glück und ein nette Volksvertreter liest unsere Post hier :-)
Barti schrieb:
Und Du glaubst, wenn die was lesen sollten, dass die dann auch handeln – da verdient doch keiner mehr oder weniger für…das ist der Nachteil…denn sonst würden die Bürokraten auf den Ämtern auch mal felixbler sein und nicht wie ein Oberlehrer agieren.