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Ist zwischen der Verschrottung und der Zulassung eine Frist gesetzt?

NEIN, hierbei ist nur zu beachten, dass die Verschrottung des Altfahrzeuges und Zulassung des neuen Fahrzeuges bzw. Jahreswagens zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgen muss. Um von der Abwrackprämie zu profitieren, sind keine genauen Zeitabstände zwischen Verschrottung und Zulassung festgelegt und somit jedem freigestellt. Die jeweilige Reihenfolge und der zeitliche Abstand sind hier somit nicht entscheidend.


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Kommentare

  • Bewertung55555

    Ui, dann hat uns unser Neuwagenhändler was falschen erzählt, denn er hat Druck gemacht und gesagt, dass das Fahrzeug so schnell wie möglich verschrottet werden müsste. Na dann, ich werde dem etwas erzählen…. der hat bestimmt diesen Druck aufgebaut, um schneller seine Fahrzeuge zu verkaufen und da ist die Umweltprämie doch wohl schon eine schönes Zugpferd.


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