Ist die Abwrackprämie übertragbar?
NEIN, eine Übertragbarkeit der Abwrackprämie ist nicht gegeben! Der Halter des Altfahrzeuges kann seinen Anspruch bei der Verschrottung und Kauf eines Neuwagens nicht an Dritte übertragen. Grundsätzlich gilt: Der Erwerber des Neufahrzeuges und der Halter des Altfahrzeuges müssen identisch sein.
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