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Haben auch Traktoren Anspruch auf die Abwrackprämie?

Im Prinzip haben alle Bürger ein Anrecht auf die Abwrackprämie, zu beachten ist hier vor allem, das der Altwagen ein Mindestalter von 9 Jahren erfüllt und mindestens ein Jahr auf denBesitzer zugelassen sein muss, der die Umweltprämie beantragen möchte.

Seit dem 1. April haben auch Traktorenbesitzer ein Anrecht auf die Abwrackprämie. Hierzu ist es aber Voraussetzung, dass der Traktor über ein Baujahr verfügen muss, das vor 1975 liegt und auf dem Betriebsstundenzähler müssen 20.000 Stunden stehen. Hinzu kommt, dass der alte Traktor noch für den Innenhof- Betrieb als Schlepper angemeldet sein muss.

Es darf sich keinesfalls um einen Oldtimer handeln. Um die Abwrackprämie zu erhalten, muss dies mit einem Gutachten eines staatlich anerkannten Sachverständigen bestätigt werden. Der alte Traktor muss auf einem Schrottplatz verschrottet werden, auf dem keinesfalls Oldtimer repariert werden.

Auch ist anzumerken, dass neben den Fahrzeugpapieren auch die Typenschilder beim Bundesamt abgegeben werden müssen. Der jeweilige Antrag kann beim hiesigen Landmaschinenhändler vor Ort gestellt werden, sofern dieser das Fabrikat im Angebot führt.


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Kommentare

  • Bewertung55555

    Das ist ja mal wieder cool, da kann man sogar seinen alten Traktor verschrotten lassen und dafür 2.500 € Umweltprämie kassieren. ist nur die Frage, ob ich mir dann dafür ein Auto kaufen muss oder wieder eine landwirtschaftliche Maschine.

  • Bewertungnoch nicht bewertet

    Mal ehrlich – wer gibt denn schon seinen alten Traktor ab – die meisten Traktoren erzielen auf dem freien Markt höhere Preise, als wenn man diese der Verschrottung der Umweltprämie zu Liebe hergibt.


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