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Gilt die Abwrackprämie auch für Altfahrzeuge mit Saisonkennzeichen?

Da ein Saisonkennzeichen gültig ist für eine durchgehende Zulassung, sind auch Altfahrzeuge mit Saisonkennzeichen Prämien berechtigt.

Letztendlich gilt: Alle Fahrzeuge, die über ein Saisonkennzeichen verfügen haben einen Anspruch auf die Abwrackprämie. Ausgeschlossen sind Fahrzeuge, welche mit einer Roten Nummer, also einem Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrt beschildert sind.


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