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Gilt die Abwrackprämie auch für Altfahrzeuge, die ab dem 14.01.2009 erst 9 Jahre alt werden?

In der Regel JA, aber das Altauto darf erst dann verschrottet werden, wenn es mindestens 9 Jahre alt ist. Der Antrag auf die Prämie kann demzufolge erst gestellt werden, wenn das Altfahrzeug verschrottet wurde und ein Neuwagen oder ein Jahreswagen gekauft und zugelassen wurde. Für die Antragstellung auf Abwrackprämie benötigt man hier lediglich einen Verwertungsnachweis.


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