Der Neuwagen wurde 2008 bestellt aber erst 2009 geliefert, habe ich einen Anspruch auf die Abwrackprämie?
Der Anspruch auf eine Abwrackprämie ist nur solchen Neuwagen gewährt, die zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erworben und zugelassen wurden. Hier ist das jeweilige Rechnungsdatum des Kauf- oder Leasingvertrages maßgebend, wann das Auto letztendlich bestellt wurde, ist unerheblich für den Erhalt der Abwrackprämie. Wenn Sie eine Umweltprämie erhalten wollen, achten Sie auf diese wichtigen Daten.
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