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Bis wann muss ich mich endgültig für den Kauf eines Neuwagens entscheiden um von der Abwrackprämie zu profitieren?

Der letzte Stichtag für den Kauf, sowie die Anmeldung des Neuwagens ist der 31.12.2009. Alle Käufe und Anmeldungen die nach diesem Datum getätigt werden, haben keinen Anspruch auf Abwrackprämie.
Der Käufer muss bis zu diesem Datum seinen Altwagen verschrotten, der ein Mindestalter von 9 Jahre aufweist und mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen war. Das neu Auto oder der Jahreswagen müssen der Euro 4 Abgasnorm entsprechen. Entscheidet man sich für einen Jahreswagen, so darf dieser keinesfalls älter als ein Jahr sein.


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Kommentare

  • Bewertung55555

    Es ist wirklich wichig, was hier steht: Entscheidet man sich für einen Jahreswagen, so darf dieser keinesfalls älter als ein Jahr sein, um die Umweltprämie zu erhalten! Ein Freund von mir ist nämlich damit schon auf die Nase gefallen.


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