Bekomme ich auch eine Abwrackprämie für mein geerbtes Altfahrzeug?
Auch hier hat das Gesetz eine Regelung für geerbte Fahrzeuge festgelegt. Alle Betroffenen, die ein Fahrzeug geerbt haben, können durch Vorlage der beglaubigten Kopie des Erbscheines die Umweltprämie geltend machen. Dieses gilt für jedes geerbte Fahrzeug, welches auf den jeweiligen Erblasser zugelassen war. Allerdings müssen auch hier die bekannten Voraussetzungen erfüllt werden, um eine Abwrackprämie zu erhalten.
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Kommentare



Radis schrieb:
Ja, genau so ist das – wir von unserem verstorbenen Opa ein Auto geerbt und konnten über den Erbschein schon im Februar dieses Jahres die Abwicklung so durchführen.
Rolli schrieb:
Da hast Du aber Glück gehabt; unser Händler kannte sich nicht damit aus – er konnte zwar die normale Abwrackprämie einfordern; aber mit/über einen Erbschein wusste er nicht, wie er das bewerkstelligen konnte – wir haben es danach schriftlich gemacht.